Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist die persönliche Willenserklärung eines Menschen zur Wahrnehmung seines Selbstbestimmungsrechts in medizinischen Angelegenheiten. Es handelt sich um eine Handlungsanweisung an den Arzt.
Basis: intaktes Arzt-Patientenverhältnis, ggf. wird zur Umsetzung des Patientenwillens ein Bevollmächtigter oder Betreuer benötigt.

Gesetzliche Neuregelung

Seit dem 1. September 2009 gilt das „Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts“. Es regelt:

Patientenverfügungen können nur von einwilligungsfähigen Volljährigen verfasst werden. Sie müssen schriftlich vorliegen, können aber jederzeit formlos widerrufen werden. Sie gelten unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung. Die in ihnen getroffenen Entscheidungen über eine bestimmte medizinische Behandlung sind unmittelbar verbindlich und müssen von Ärzten, Betreuern und Bevollmächtigten umgesetzt werden, wenn die Behandlungs- und Lebenssituation eintritt, für die die Patientenverfügung ausgestellt wurde. Passt die Verfügung nicht auf die Krankheitssituation oder liegt keine Patientenverfügung vor, müssen Arzt, Betreuer und/oder Bevollmächtigter gemeinsam zu einer Entscheidung kommen. Bei Meinungsverschiedenheit entscheidet das Betreuungsgericht.

(Quelle: Christliche Paitientenverfügung, ekd.de)