Wozu Betreuungsvereine?

Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht oder nur noch teilweise selbst regeln können, haben Anspruch auf gesetzliche Betreuung.

Neben der eigentlichen Betreuung kümmern sich die Betreuungsvereine auch um

  • die Beratung, Begleitung und Fortbildung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer
  • die Förderung des ehrenamtliches Engagement in diesem Bereich
  • die Information der Öffentlichkeit über das Betreuungsrecht (Vorsorgevollmacht etc.)

Unsere Betreuungsvereine

Im Bereich der Diakonie Aachen sind zwei Betreuungsvereine zuständig, der Betreuungsverein Schleidener Tal und der Betreuungsverein der Diakonie in Aachen e.V.

Mehr erfahren über Versorgungsvollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Einer trage des anderen Last

Pfarrerin Asta Brants, Vorsitzende des Betreuungsvereins der Diakonie in Aachen

„Ich möchte niemandem zu Last fallen.“ Das ist ein vielgesprochener Satz. Viele ältere Leute beziehen ihn auf ihren letzten Lebensabschnitt und die Zeit danach: ein anonymes Grab soll den Hinterbliebenen oftmals die lästigen „Nachsorgepflichten“ ersparen.

So sprechen Männer und Frauen einer Generation, die ihr arbeitsreiches Leben ganz und gar für den Aufbau und das Wohlergehen der Kinder eingesetzt haben. „Lieber tragen, als getragen werden“, sei ihr Lebensmotto, sagte eine 80jährige im Rückblick auf ihr Leben. Die Kinder sollten es einmal besser haben .... und sie haben es nun in vielerlei Hinsicht besser. Aber sie von den eigentlichen Lasten des Lebens, der Verantwortung, den Pflichten und Belastungen des Alltags zu befreien, das können noch so gut gemeinte Rückzugsversuche nicht schaffen.

Wir wollen nicht übersehen, dass vielen Menschen tatsächlich die Fürsorge um Angehörige lästig ist und sie diese Aufgabe gern auf andere abwälzen. Der vielbeschworene Generationenvertrag ist vielen insbesondere jungen Leuten schwer verständlich. Und doch kommen wir nicht ohne ihn aus. Versicherungstechnisch nicht, aber noch viel weniger als ein „Herzensvertrag“.

Es mag viele „Single-Wohnungen“ geben, aber richtig allein kann und möchte wohl kaum ein Mensch leben. Alte und Junge, große und kleine, schnelle und langsame, sie alle kommen ohne einander nicht aus.

„Einer fällt dem anderen zur Last“ Der Umgang miteinander ist nicht immer leicht. Was aber getragen werden muss, braucht trotzdem nicht eine erdrückende Last zu sein. Es bereichert und stärkt, wenn wir einander tragen und ertragen, denn es verhindert die einzig unerträgliche Last: die Einsamkeit.

Das „Gesetz Christi“, ein Vertrag der Liebe und Fürsorge, besiegelt mit Jesu eigenem Blut, fragt nicht: „Wer fällt wem zur Last?“ Es hat zur Voraussetzung, dass das Leben in gewissem Sinne immer be-lastet ist, getragen werden muss und gemeinsam getragen werden kann.

Pfarrerin Asta Brants
Vorsitzende des Betreuungsvereins der Diakonie in Aachen