Aktuelles

3G oder 2G gelten bei allen Versammlungen, Veranstaltungen und Gottesdiensten

Zugang je nach Art der Ereignisse - Planungen für Heiligabend und die Weihnachtstage laufen

Aufgrund der wieder verschärften Pandemie-Entwicklung gilt in Nordrhein-Westfalen aktuell die Coronaschutzverordnung in der Fassung vom 24. November 2021. Dies bedeutet auch für Kirchengemeinden:

Für den Zugang zu Versammlungen und Veranstaltungen gelten je nach Art der Ereignisse entweder die 3G-Regel (alle Teilnehmenden – auch Vortragende – sind immunisiert, also geimpft oder genesen, oder getestet) oder die 2G-Regel (alle Teilnehmenden – auch Vortragende – sind immunisiert). Die 3G-Regel ist insbesondere anzuwenden bei allen Versammlungen im öffentlichen Raum nach Artikel 8 Grundgesetz (Versammlungsfreiheit), bei Angeboten und Veranstaltungen der schulischen, hochschulischen, beruflichen oder berufsbezogenen Bildung, Angeboten der Jugendsozialarbeit und der Jugendarbeit, rechtlich erforderlichen Sitzungen von Gremien öffentlich-rechtlicher Institutionen – also auch kirchlicher Gremien – und Beerdigungen.

Die 2G-Regel ist unter anderem anzuwenden bei Ausstellungen, in Gedenkstätten oder sonstigen Kultureinrichtungen, bei Konzerten, Aufführungen, Lesungen und sonstigen Kulturveranstaltungen, touristischen Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben und touristischen Busreisen (Freizeiten). Unter die 2G-Regel fallen auch alle Bildungs- oder Freizeitangebote nicht schulischer oder nicht berufsbezogener Art (also Gemeindekreise und ähnliches).

Gottesdienste ebenfalls nach 2G- oder 3G-Regel

Die Presbyterien der Kirchengemeinden entscheiden in eigener Verantwortung darüber, ob sie bei Gottesdiensten die 3G-Regel (Zugang für Geimpfte, Genesene und Getestete) oder die 2G-Regel (Zugang nur für Geimpfte und Genesene) anwenden. Es wird empfohlen, zumindest beim Gemeindegesang auf die medizinische Maske nicht zu verzichten.

Anmeldungen für Heiligabend online oder telefonisch in der Ev. Kirchengemeinde Aachen

Alle Kirchengemeinden im Ev. Kirchenkreis Aachen planen derzeit sorgfältig und verantwortungsvoll, wie unter den geltenden Bedingungen die Gottesdienste zu Heiligabend und an den Weihnachtsfeiertagen durchführbar sind. Die Ev. Kirchengemeinde Aachen hat sich dazu entschieden, zusätzlich zu den 2- oder 3G-Regeln Anmeldungen für viele Gottesdienste verpflichtend zu machen, um die Überfüllung der Kirchräume auszuschließen und vor Ort niemanden abweisen zu müssen. Anmeldungen sind online oder telefonisch ab dem 13. Dezember möglich. Näheres dazu lesen Sie hier.

Teilweise planen auch andere Kirchengemeinden Gottesdienste und Veranstaltungen mit Anmeldungen. Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der jeweiligen Kirchengemeinden über die geltenden Bestimmungen.

Ausführlichere Informationen zu den Einzelheiten der Corona-Schutzverordnung finden Sie auf den Seiten der Ev. Kirche im Rheinland.

Ansprechpartner:innen

Heike Keßler-Wiertz

Vorständin

Geschäftsstelle
Reichsweg 30
52068 Aachen

0241 / 56 52 82 90

N.N.

Sprecher:in des Vorstandes

0241 / 56 52 82 90