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Abendmahl von Anfang an

Konfirmandinnen und Konfirmanden dürfen jetzt mit Beginn der Unterrichtszeit am Abendmahl teilnehmen

Das Presbyterium unserer Kirchengemeinde hat beschlossen, dass fortan Katechumenen und Konfirmanden mit dem Beginn des kirchlichen Unterrichts am Abendmahl teilnehmen dürfen.

Die einzigen Voraussetzungen sind die Taufe und eine besondere Vorbereitung auf das Abendmahl. Diese kann am Anfang der Unterrichtszeit, im Schul-oder Kindergottesdienst erfolgen.

Die Gründe für die neue Abendmahlszulassung

Das Presbyterium hat sich zu dieser Praxis aus folgenden Gründen entschieden:

  • In den Kirchengemeinden Baesweiler und Setterich-Siersdorf gab es unterschiedliche Abendmahlsbestimmungen. In Setterich-Siersdorf wurden schon um die Jahrtausendwende auch Kinder zum Abendmahl zugelassen. In Baesweiler galt nach wie vor die Regel, dass die Konfirmanden mit der Konfirmation das erste Abendmahl bekommen. Nach der Fusion sollte nun eine Einigung gefunden werden, welcher Praxis man folgen wollte. Die Zulassung ab Beginn des ersten Konfirmandenunterrichtjahres (dem Katechumenenunterricht) ist somit ein Kompromiss.
  • Es gibt die Beobachtung, dass viele Konfirmierte bei einem Gottesdienstbesuch am Abendmahl nicht teilnehmen. Durch Gespräche mit ihnen wurde deutlich, dass sie sich unsicher fühlen. Dem soll nun durch eine frühere Teilnahme vorgebeugt werden. Die Konfirmandinnen und Konfirmanden können während ihrer Unterrichtszeit Erfahrungen bei der Teilnahme am Abendmahl sammeln und so Sicherheit gewinnen.
  • Außerdem bezog das Presbyterium bei seinen Beratungen die Tatsache ein, dass die häusliche religiöse Vorbildung in unserer Zeit stark abnimmt, so dass immer weniger Kinder etwas über die Bedeutung des Abendmahls von Eltern oder Großeltern erfahren. Auch andere christliche Praktiken, wie das Beten, werden kaum noch eingeübt. Das Presbyterium möchte mit der Zulassung zu Beginn der Unterrichtszeit auch hier die Möglichkeit geben, frühzeitig religiöses Wissen und Erfahrungen mit dem Sakrament zu sammeln.
  • Der Ausschluss der Konfirmandinnen und Konfirmanden vom Abendmahl bedeutet letztlich, dass ein Teil der Gottesdienstbesucherinnen und -besuchter nicht an einer Feier teilnehmen dürfen, bei der die Gemeinschaft ein wesentlicher Aspekt ist. Besonders widersinnig ist das in Gottesdiensten, bei denen die jungen Menschen die Mehrheit der Gottesdienstbesucher stellen.

Die Abendmahlspraxis in den verschiedenen christlichen Kirchen

In den christlichen Kirchen gibt es unterschiedliche Traditionen, die den Zeitpunkt zur Teilnahme festlegen. In den orthodoxen Kirchen bekommen getaufte Säuglinge und Kinder das erste Abendmahl direkt bei der Taufe. In der römisch-katholischen Kirche ist es üblich, dass etwa neunjährige Kinder die erste heilige Kommunion nach einer Vorbereitungszeit erhalten. Die evangelische Tradition, das erste Abendmahl mit der Konfirmation zu feiern, entstand nach der Reformation im 17. und 18. Jahrhundert. In allen christlichen Kirchen ist aber immer die Taufe die Voraussetzung, um am Abendmahl teilzunehmen.

Die juristischen Voraussetzungen

Die juristischen Voraussetzungen für die Zulassung von getauften Kindern und Jugendlichen am Abendmahl vor der Konfirmation wurde von der Landeskirche 1986 geschaffen. Ein Kirchengesetz regelt seitdem, dass getaufte Kinder nach einer Vorbereitung am Abendmahl teilnehmen dürfen, wenn das Presbyterium dies durch einen Beschluss festlegt. Die Rahmenordnung für den Konfirmandenunterricht aus dem Jahre 2011 sieht die Teilnahme am Abendmahl von getauften Konfirmanden während der Konfirmandenzeit nach entsprechender Vorbereitung sogar als Regel vor.

Das Presbyterium ist dieser Regelung durch seinen Beschluss nun nachgekommen. Die Pfarrer Jochen Gürtler und Ulrich Schuster freuen sich sehr über diesen Beschluss. „Wir hoffen, dass die Konfirmandinnen und Konfirmanden, die ohnehin zum Gottesdienst kommen müssen, durch die Teilnahme am Abendmahl eine größere Sicherheit gewinnen und von Gottes Gegenwart in dem Sakrament berührt werden.“

Jochen Gürtler

 

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