Aktuelles

Bekanntmachung zum Umgang mit der Einführung neu gewählter Presbyterinnen und Presbyter während der Corona-Virus-Epidemie

Kein Einführungsgottesdienst am 29. März 2020 - Einführung nach vereinfachtem Verfahren


Liebe Gemeinde,

wie Sie bereits der letzten Bekanntmachung auf unserer Homepage  und in unseren Schaukästen entnehmen konnten, mussten zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus bis auf Weiteres alle Gottesdienste innerhalb der Evangelischen Kirche im Rheinland abgesagt werden.

Die in den Gemeinden unseres Kirchenkreises gemäß Artikel 44 Abs. 2 der Kirchenordnung vorgeschriebenen Gottesdienste zur Einführung der neu gewählten Presbyterinnen und Presbyter können aus diesem Grunde nicht durchgeführt werden.

Der vom Kreissynodalvorstand berufene Ausschuss für die Presbyteriumswahl ordnet daher für den Kirchenkreis Aachen entsprechend den landeskirchlichen Vorgaben an, dass die Einführungen nach einem vereinfachten Verfahren ohne Gottesdienst bis zum Stichtag 29. März 2020 in allen Gemeinden durchgeführt werden sollen.

Dazu legen die neu gewählten Mitglieder des Presbyteriums das Amtsgelübde gemäß § 27 Abs. 2 Presbyteriumswahlgesetz (PWG) mündlich (auch telefonisch), schriftlich oder per E-Mail mit einem Foto des unterschriebenen Gelübdes gegenüber dem Presbyteriumsvorsitzenden ab. Die wiedergewählten Mitglieder des Presbyteriums sind entsprechend vom Vorsitzenden des Presbyteriums mündlich, schriftlich oder per E-Mail an ihr Gelübde zu erinnern (§ 27 Abs. 2 letzter Satz PWG).

Die als erfolgt geltende Einführung der Presbyterinnen und Presbyter wird zu einem späteren Zeitpunkt, sobald wieder reguläre Gottesdienste stattfinden können, in einem Gemeindegottesdienst bekannt gegeben und zu einem geeigneten Zeitpunkt durch die neuen Presbyteriumsmitglieder im Gottesdienst bekräftigt.

Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar (§ 31 Abs. 3 PWG)

Mit freundlichen Grüßen
Pfarrer Rolf Schopen

Ansprechpartner:innen

Heike Keßler-Wiertz

Vorständin

Geschäftsstelle
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N.N.

Sprecher:in des Vorstandes

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