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Bundesregierung und Länder vereinbaren Verbot von Zusammenkünften in Kirchen

Alternative Angebote werden derzeit entwickelt - Übersicht über aktuelle Angebote im Kirchenkreis Aachen

Die Bundesregierung hat am Montag, 16. März, mit den Ländern Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Leben vereinbart. Der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Banken, Tankstellen sowie der Großhandel bleiben davon unberührt. Laut der Vereinbarung sollen Bars, Clubs, Theater, Museen, Kinos, Zoos, Sporteinrichtungen und Spielplätze vorerst geschlossen bleiben. Weiter heißt es in der Vereinbarung: "Darüber hinaus sind Zusammenkünfte in Vereinen, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften fürs Erste verboten."

Alle ev. Kirchengemeinden im Kirchenkreis Aachen haben noch vor Inkrafttreten eines möglichen Verbots von sich aus beschlossen, alle Termine abzusagen und keine Gottesdienste mehr durchzuführen. Alternative Angebote (z.B. Live-Streamings, Telefon-Seelsorge, Nachbarschaftshilfe...) werden derzeit entwickelt. Manche Kirchen sind zu bestimmten Zeiten zum Gebet oder für das Anzünden einer Kerze geöffnet. Alle Einzelheiten hier...

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