Aktuelles

Gottesdienste und Gruppen "nur" noch 3G

Aktuelle Corona-Schutzverordnung: alle kirchlichen Veranstaltungen mit 3G-Regel.

Ab heute (04.03.2022) gibt es in Nordrhein-Westfalen weitere Erleichterungen für das kirchliche Leben. Nach der nun geltenden Corona-Schutzverordnung gilt für Gottesdienste und alle kirchlichen Veranstaltungen, Gruppen und Bildungsangebote "nur" noch die 3G-Regel (teilnehmen dürfen immunisierte oder aktuell negativ getestete Personen). Die strengere 2G-, bzw. 2G+-Regel ist nur noch beim gemeinsamen Singen und Musizieren zu beachten.

Getestete Personen im Sinne der Verordnung sind Personen, die über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung von einer zuständigen Stelle bescheinigtes (eigenverantwortliche Selbsttests reichen nicht aus) negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigtes höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen.

Wie in allen anderen Bereichen sind Kinder und Jugendliche im Alter von bis zu 17 Jahren von allen Zugangsbeschränkungen ausgenommen.

Für Erwachsene, also insbesondere für Betreuerinnen und Betreuer und Referentinnen und Referenten gilt die 3G-Regel.

Für die Maskenpflicht gelten ebenfalls die allgemeinen Regeln.

Ansprechpartner:innen

Heike Keßler-Wiertz

Vorständin

Geschäftsstelle
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52068 Aachen

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Pfarrer Erik Schumacher

Sprecher des Vorstandes

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