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Intoleranz, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit unvereinbar mit Ämtern in der evangelischen Kirche

Kreissynode Jülich fasst Beschluss zu Haupt- und Ehrenamtlern - Bitte an Landessynode zur Änderung von Kirchenordnung und Rechtsbestimmungen

Bei der Synodaltagung des Evangelischen Kirchenkreises Jülich in Düren-Birkesdorf am vergangenen Wochenende haben die Vertreter der 19 Gemeinden einstimmig einen Beschluss zur Unvereinbarkeit von rechter Gesinnung und Beschäftigung bzw. Engagement in der evangelischen Kirche gefasst:

"1. Die Kreissynode Jülich hält Intoleranz, Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit für nicht vereinbar mit dem christlichen Glauben und den Bekenntnisschriften unserer Kirche, insbesondere der Barmer Theologischen Erklärung von 1934.

2. Die Kreissynode Jülich hält darum die Mitgliedschaft in Parteien oder Gruppierungen, die Intoleranz, Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit fördern oder verbreiten, grundsätzlich, insbesondere das öffentliche Bekenntnis, Eintreten oder Handeln für solche, für nicht vertretbar mit der Wahrnehmung eines Haupt- und Ehrenamts in unserer Kirche.

3. Die Kreissynode Jülich bittet die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland, die entsprechen-den Artikel der Kirchenordnung und die daraus abgeleiteten Rechtsbestimmungen wie z. B. das Presbyterwahlgesetz oder das Pfarrerdienstgesetz und die Bestimmungen für kirchlich Mitarbeitende entsprechend Absatz 2 zu ergänzen und zu verändern."

Dieser Beschluss wird in Zukunft zum Beispiel bei der Arbeit des Vertrauensausschusses vor den Presbyteriumswahlen eine Rolle spielen.

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