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Kirche als Schutzraum vor Gewalt

Schutzkonzept sexualiserter Gewalt wird erstellt und soll im kommenden Jahr im Gesamtpresbyterium beschlossen werden

„Alle Personen im Wirkungskreis der Kirche sollen geschützt werden. Schutzbefohlene [...] sind insbesondere Kinder, Jugendliche und hilfe- und unterstützungsbedürftige Menschen sowie Menschen in Abhängigkeitsverhältnissen.“ So heißt es im Kirchengesetz der Evangelischen Kirche im Rheinland zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Die Organe der Kirche, also Kirchengemeinden und -kreise, sind  verpflichtet, jeweils eigene Schutzkonzepte aufzustellen.
Für die Kirchengemeinde Aachen ist Personalkirchmeister David Offermanns federführend. Er wird das Konzept im kommenden Frühjahr vorlegen. Vier Personen arbeiten in einer Arbeitsgruppe an der Erstellung. „Wir lehnen uns an das Konzept des Kirchenkreises an“, so Offermanns. Das sei Ende Mai fertig geworden.

Viele Fragen sind noch zu klären

„Wir führen in der Gemeinde jetzt eine Risikoanalyse durch. Zum Beispiel ermitteln wir mögliche Gefahrstellen in Gebäuden – wo sind unzugängliche Räume? Wie sollen die Melde- und Informationsketten gestaltet werden, wenn ein Verdachtsfall aufgetreten ist?“ Viele Fragen waren zu klären, beispielsweise wie der Datenschutz bei Führungszeugnissen bei hauptamtlichen Mitarbeitenden zu berücksichtigen sei. Und wie man mit Ehrenamtlern in diesem Punkt umgehe. David Offermanns ist erfreut darüber, dass das Kirchenrecht in der Frage, was unter sexualisierter Gewalt zu verstehen sei, weiter gehe als das Strafrecht. „In der Kirche fallen auch weitere Formen wie das Unterlassen einer Hilfeleistung oder verbale Formen der sexualisierten Gewalt unter diesen Begriff“, erläutert er. „Bei Minderjährigen und Schutzbefohlenen gibt es keinen Ermessungsspielraum: Sexualisierte Handlungen sind stets unerwünscht“, sagt Offermanns. Das Schutzkonzept soll im April oder Mai 2022 den zuständigen Personalausschuss und anschließend im Gesamtpresbyterium beschlossen werden.

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