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Kostenlose Begleitung im Trennungsfall

Begleiteter Umgang ist ein unterstützendes Angebot der Evangelischen Beratungsstelle zur Umgangsanbahnung an Mütter oder Väter, die nach einer Trennung wenig oder gar keinen Kontakt zu ihrem Kind/ihren Kindern haben.


„Eltern bleiben Eltern. Sie gehen als Paar auseinander – aber Sie werden Ihr Leben lang Eltern bleiben. Ihr Kind hat das Recht auf beide Eltern, und es braucht beide; tun Sie alles, was in Ihren Kräften liegt, dass Ihr Kind Sie beide als Eltern behalten kann – auch nach Ihrer Trennung als Paar.“

(Zitat aus „Eltern bleiben Eltern“ Dipl.-Psych. O. Lederle von Eckardstein u.a. Hrsg. DAJEB)

Begleiteter Umgang ist ein unterstützendes Angebot zur Umgangsanbahnung an Mütter oder Väter, die nach einer Trennung wenig oder gar keinen Kontakt zu ihrem Kind/ihren Kindern haben. Im Gespräch ermutigen wir die Eltern, ihr Kind (ihre Kinder) wieder in den Blick zu nehmen und damit die Selbstverantwortung für die „Familie in Trennung“ zu erreichen. Eine Teilnahme am „Kinder im Blick“ Elterntraining wird von uns angeregt.

Dem Kind wird eine eigene Beraterin zur Seite gestellt, deren Aufgabe es ist, die Bedürfnisse des Kindes (der Kinder) in der Trennungssituation zu ermitteln und in den Prozess einfließen zu lassen.

Ist ein begleiteter Umgang bzw. eine Anbahnung eines Umgangs geplant, werden folgende Schritte in der Regel folgen:

  • Je ein Vorgespräch mit Mutter und Vater.
  • Das Kind hat einen eigenen Termin mit einem eigenen Berater.
  • Beide Eltern einigen sich in einem weiteren Gespräch auf die nächsten Schritte.
  • Die ersten Umgangstermine mit dem Kind/den Kindern und dem getrennt lebenden Elternteil finden statt.
  • In weiteren Elterngesprächen werden Möglichkeiten für eine eigenständige dauerhafte Lösung im Rahmen der getrennten Familie gesucht.
  • Spätestens nach einem halben Jahr sollte der weitere Umgang im privaten Rahmen stattfinden.


Bei Abbruch der Termine oder nach Abschluss geht beiden Eltern eine kurze Stellungnahme der Beraterin/des Beraters zum Beratungsverlauf zu. (Kein Gutachten!)

Ist der Begleitete Umgang vom Familiengericht angeordnet, ist die Beratungsstelle verpflichtet, Beginn, ggf. Abbruch oder Beendigung des Begleiteten Umgangs dem Gericht bzw. dem Jugendamt mitzuteilen.
Die Besuchskontakte finden in den Räumlichkeiten der Beratungsstelle statt. (In Absprache mit den Beteiligten auch außerhalb, z.B. auf Spielplätzen.)

In der Regel finden die Kontakte innerhalb der Öffnungszeiten der Beratungsstelle statt (Montag – Freitag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr). Für die Eltern entstehen keine Kosten.

Ansprechpartner:innen

Heike Keßler-Wiertz

Vorständin

Geschäftsstelle
Reichsweg 30
52068 Aachen

0241 / 56 52 82 90

N.N.

Sprecher:in des Vorstandes

0241 / 56 52 82 90