Nur in Ausnahmefällen dürfen Kinder nach einem Erlass der NRW-Landesregierung ab Montag (16. März) in die Kitas gebracht werden. Darauf hat das Familienministerium in Düsseldorf noch einmal am Samstag hingewiesen. Ab Montag dürfen Kinder im Alter bis zur Einschulung sowie Schülerinnen und Schüler keine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle, Heilpädagogische Kindertageseinrichtung oder „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte) mehr betreten. Die Ausnahme gilt nur für Kinder, deren Eltern "Schlüsselpersonen" sind, wenn diese alleinerziehend sind oder wenn beide Eltern in bestimmten Berufen arbeiten. Der Erlass betrifft auch die Kitas in evangelischer Trägerschaft im Kirchenkreis Aachen.
⇒ Die Einzelheiten des Erlasses lesen Sie hier
⇒ Frage-und-Antwort-Liste des Familienministeriums NRW zu Corona und Betreuungseinrichtungen