Beratungen zu Vorsorgevollmacht
und Patientenverfügung

Sprechstunde zu
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Jeden 1. Montag im Monat von 10 bis 12 Uhr
im Beratungszentrum Alsdorf
Anmeldung unter Tel.: 02404 / 94 950

Vorsorgevollmacht

Für viele Menschen ist es ein Tabuthema, doch der Schicksalsschlag aus heiterem Himmel kann jeden ereilen: Ein Unfall, eine schwere Krankheit – und dann?

Mit einer Vorsorgevollmacht kann man festlegen, wer im Fall des Falles die Verantwortung übernehmen soll und die rechtlichen Geschäfte für Sie weiterführen soll. Wir informieren Sie dazu.

 

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung regeln Sie vorab, welche medizinischen Maßnahmen in einem von Ihnen bestimmten Fall erfolgen sollen oder welche nicht. Damit üben Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht vorab aus, falls Sie aufgrund eines Notfalls, einer Erkrankung oder eines Unfalls dazu nicht mehr in der Lage sind.
Damit Ihre Patientenverfügung anerkannt wird, muss sie schriftlich vorliegen und sollte möglichst detailliert formuliert sein.

Daher lassen Sie sich von ihrem Hausarzt, weiteren Experten oder in einer unserer Informationsveranstaltungen von uns beraten.

Ansprechpartner:innen

Rene Prangs

Koordinator Betreuungsbüro

Otto-Wels-Str. 2b
52477 Alsdorf

02404 / 94 95 17

0163-6132084