Aktuelles

Gesetzliche Änderungen für ehrenamtliche Betreuer*innen

Gesetzesänderung trat am 1. Januar in Kraft - Verbindlich-formales Registrierungsverfahren bei der zuständigen Betreuungsbehörde

Es gibt einige wichtige Änderungen, die Menschen zu beachten haben, die ehrenamtlich betreuen.

Seit dem 1. Januar müssen sie ein verbindlich-formales Registrierungsverfahren bei der zuständigen Betreuungsbehörde durchlaufen. Neben der Prüfung auf Eignung und Zuverlässigkeit, einem Sachkunde- und Berufshaftpflichtversicherungsnachweis sind weitere Dokumente (u.a. Führungszeugnis, Auszug aus Schuldnerverzeichnis) bei der Antragstellung  einzureichen. Des Weiteren wird die Anbindung an einen Betreuungsverein künftig verpflichtend sein. Dies gilt jedoch vorerst nur für ehrenamtliche Betreuer*innen, die keine familiäre Bindung zur betreuten Person haben.

Der Betreuungsverein der Diakonie Aachen e.V. bietet individuelle Informations- und Beratungsgespräche sowie einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch für ehrenamtliche Betreuer*innen, Bevollmächtigte und Interessierte an. Außerdem gibt es umfangreiche Fort- und Weiterbildungsangebote. 

„Über den Betreuungsverein der Diakonie sind Betreuer*innen zum Beispiel auch haftpflichtversichert. Zudem kann bei Urlaub und/oder längerer Abwesenheit die Vertretung des oder der ehrenamtlichen Betreuer*in durch den Verein übernommen werden“, erläutert Udo Krohn-Grimberghe, Geschäftsführer des Betreuungsvereins.

Petra Ellis vom Betreuungsverein steht für Beratungsgespräche zur Verfügung, sie ist per E-Mail unter ellis@betreuungsverein-aachen.de oder unter Telefon 0241-9977966, zu erreichen.

Text: Anne Göttgens

Kontakt

Heike Keßler-Wiertz

Vorständin

Geschäftsstelle
Reichsweg 30
52068 Aachen

0241 / 56 52 82 90

N.N.

Sprecher:in des Vorstandes

0241 / 56 52 82 90