Eine Betreuung wird vom Betreuungsgericht angeordnet, wenn das Klientel infolge einer körperlichen, seelischen oder geistigen Erkrankung nicht in der Lage ist, seine rechtlichen Angelegenheiten selbst zu erledigen.
Typische Krankheiten, die eine Betreuung notwendig machen, sind altersbedingte Erkrankungen wie z.B. Demenz, psychische Erkrankungen wie z.B. Psychosen, Schizophrenie, Depressionen und Suchterkrankungen wie z.B. Alkoholabhängigkeit, Drogensucht oder Spielsucht. Auch für Menschen mit einer geistigen Behinderung wird häufig eine Betreuung angeordnet.
Bei der Anordnung der rechtlichen Betreuung werden die einzelnen Aufgabenkreise von Gericht angeordnet. Nur hierfür ist der Betreuer oder die Betreuerin zuständig, in allen anderen Bereichen handeln die Klient:innen selbstverantwortlich.
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Rene Prangs
Koordinator Betreuungsbüro
Beratungszentrum Alsdorf
Otto-Wels-Str. 2b
52477 Alsdorf