Führen von gesetzlichen Betreuungen

Eine Betreuung wird vom Betreuungsgericht angeordnet, wenn das Klientel infolge einer körperlichen, seelischen oder geistigen Erkrankung nicht in der Lage ist, seine rechtlichen Angelegenheiten selbst zu erledigen.

Typische Krankheiten, die eine Betreuung notwendig machen, sind altersbedingte Erkrankungen wie z.B. Demenz, psychische Erkrankungen wie z.B. Psychosen, Schizophrenie, Depressionen und Suchterkrankungen wie z.B. Alkoholabhängigkeit, Drogensucht oder Spielsucht. Auch für Menschen mit einer geistigen Behinderung wird häufig eine Betreuung angeordnet.

Bei der Anordnung der rechtlichen Betreuung werden die einzelnen Aufgabenkreise von Gericht angeordnet. Nur hierfür ist der Betreuer oder die Betreuerin zuständig, in allen anderen Bereichen handeln die Klient:innen selbstverantwortlich.

    Die gängigsten Aufgabenkreise sind

    Gesundheitsfürsorge

    • ärztliche Behandlung sicherstellen
    • Pflegedienste beauftragen
    • Rehabilitationsmaßnahmen einleiten
    • Klinikbehandlung veranlassen
    • Aufenthaltsbestimmungsrecht

    Vermögenssorge

    • Renten, Sozialhilfe oder Einkünfte geltend machen
    • Unterhaltspflichten prüfen
    • Schuldenregulierung einleiten
    • Erbangelegenheiten regeln
    • Vermögen und Finanzen verwalten

    Behördenangelegenheiten

    • Interessen vertreten
    • Strafangelegenheiten
    • Empfang von Post
    • Ansprüche bei Leistungsträgern durchsetzen

    Wohnungsangelegenheiten

    • Wohnraum erhalten
    • Renten, Sozialhilfe oder Einkünfte geltend machen
    • Miet-/Heimverträge prüfen und abschließen
    • Leben in der eigenen Wohnung sichern
    • Interessen gegenüber der Wohneinrichtung vertreten

    Folgen Sie unserem Beratungszentrum Alsdorf auch auf instagram.

    Kontakt
    Quelle: Andreas Steindl

    Rene Prangs

    Koordinator Betreuungsbüro

    Beratungszentrum Alsdorf
    Otto-Wels-Str. 2b
    52477 Alsdorf

    02404 / 94 95 17

    0163-6132084