Wir sind für Sie da

  • falls Sie für sich eine Betreuung wünschen
  • falls Sie für Familienangehörige, Freunde oder Bekannte als Betreuer:in angefragt werden
  • falls Sie sich ehrenamtlich engagieren und eine Betreuung übernehmen möchten
  • falls Sie Fragen zur gesetzlichen Betreuung haben

Unsere Aufgabe ist es, Interessierte und ehrenamtliche Betreuer:innen zu motivieren, zu begleiten, in Krisensituationen zu unterstützen und über rechtliche Grundlagen zu informieren.

Führen von gesetzlichen Betreuungen

Eine Betreuung wird vom Betreuungsgericht angeordnet, wenn der Betroffene infolge einer körperlichen, seelischen oder geistigen Erkrankung nicht in der Lage ist, seine rechtlichen Angelegenheiten selbst zu besorgen bzw. zu erledigen.

Typische Krankheiten, die eine Betreuung notwendig machen, sind altersbedingte Erkrankungen wie z.B. Demenz, psychische Erkrankungen wie z.B. Psychosen, Schizophrenie, Depressionen und Suchterkrankungen wie z.B. Alkoholabhängigkeit, Drogensucht oder Spielsucht. Auch für Menschen mit einer geistigen Behinderung wird häufig eine Betreuung angeordnet.

Bei der Anordnung der rechtlichen Betreuung werden die einzelnen Aufgabenkreise von Gericht angeordnet. Der/die Betreuer:in darf nur innerhalb dieser angeordneten Aufgabenkreise tätig werden.

Die typischen Aufgabenkreise sind

  • Vermögenssorge
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Gesundheitsfürsorge
  • freiheitsentziehende Maßnahmen (Unterbringungen, Anbringung von Bettgittern...)
  • Öffnen der Post
  • strafrechtliche Angelegenheiten

Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns:

Tel.: 02404-949517
betreuungsbuero@diakonie-aachen.de

Ansprechpartner:innen

Rene Prangs

Koordinator Betreuungsbüro

Otto-Wels-Str. 2b
52477 Alsdorf

02404 / 94 95 17

0163-6132084