Ein wichtiges Ziel des Betreuungsgesetzes ist, dass ehrenamtliche Betreuer:innen bei Fragen oder Problemen nicht allein gelassen werden. Wir bieten Ihnen Hilfestellung und Unterstützung an – telefonisch, persönlich oder bei einer unserer Veranstaltungen. Bitte rufen Sie uns an, schreiben Sie oder besuchen Sie uns. Unsere Mitarbeiter:innen stehen Ihnen gern zur Verfügung. Die Gespräche sind selbstverständlich vertraulich.
Weiterhin bieten wir Ihnen Informationsveranstaltungen und Beratungen zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen an.
Am 01.01.2023 tritt das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtoG) in Kraft. Dies beinhaltet eine stärkere Anbindung der ehrenamtlichen Betreuer:innen an die Betreuungsvereine.
Rene Prangs
Betreuungsbüro und Stellvertretende Leitung Beratungszentrum Alsdorf
Otto-Wels-Str. 2b
52477 Alsdorf