Bund und Länder haben am Mittwochnachmittag strengere Regeln beschlossen, um gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus vorzugehen. Schulen und Kitas sowie Geschäfte bleiben zwar geöffnet, Kneipen und Restaurants, Sport- und Kultureinrichtungen und vieles andere muss jedoch im November für vier Wochen schließen.
Im Dokument, das diese Maßnahmen beschreibt, ist von Kirchen und Gottesdiensten nicht ausdrücklich die Rede. (Den vollständigen Beschluss können Sie hier lesen: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/videokonferenz-der-bundeskanzlerin-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-am-28-oktober-2020-1805248 )
Hygieneregeln in Gottesdiensten unbedingt einhalten
Auf Nachfrage bestätigte Bundeskanzlerin Angela Merkel in der Pressekonferenz zu den neuen Beschlüssen aber, dass Gottesdienste weiter stattfinden dürfen. "Wir haben zu den Gottesdiensten jetzt keine Verschärfungen gemacht, weisen aber sehr darauf hin, dass unbedingt die Hygieneregeln eingehalten werden müssen", sagte sie. Man habe in dem neuen Beschluss nicht alle Fälle benannt, in denen das, was bisher gelte, auch weiterhin gelte, fügte sie hinzu.
Die Pressekonferenz, in der auch auf die Gottesdienste eingegangen wird, können Sie hier ansehen: https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/br24live-corona-gipfel-bund-will-haertere-massnahmen,SEi5IQU - Thema "Gottesdienste" ab Minute 26:12.
"Man hätte Gottesdienste ja auch verbieten können", sagte in der Pressekonferenz der fragende Journalist zur Bundeskanzlerin. Sie antwortete: "Genau. Das haben wir nicht getan. So wie wir auch versucht haben, alle Geschäfte offen zu lassen, schien es uns nicht angemessen und vergleichbar, Gottesdienste zu verbieten." Religionsfreiheit und Versammlungsfreiheit seien hoch geschützte Güter in unserer Verfassung, fügte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hinzu. Deshalb gelte an dieser Stelle immer die "besondere Sensibilität gegenüber diesen Freiheiten".
EKiR: Neue Corona-Schutzverordnung für NRW untersagt Treffen von Gruppen und Kreisen
Welche Hygieneregeln für Gottesdienste in NRW aktuell gelten, wenn der 7-Tages-Inzidenzwert über 50 liegt und damit "Gefährdungsstufe 2" gilt, ist auf der Info-Seite der EKiR beschrieben: https://news.ekir.de/inhalt/regelungen-in-vier-bundeslaendern/
In ihrem Corona-Newsletter (Nr. 64) schreibt die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) am vergangenen Wochenende:
"Die verschärften Regeln der Länder zur Reduzierung von Kontakten wirken sich vor allem auf Gruppen und Kreise, Freizeiten, Konzerte und die Konfirmandenarbeit aus. Soweit diese veränderten Vorgaben heute schon klar sind, haben wir sie in unsere Übersicht der „Regelungen in vier Bundesländern“ bereits eingearbeitet. In NRW muss die präsente Konfirmandenarbeit bis Ende November ruhen. Sie soll, wo immer möglich, digital stattfinden. [...] Unser Pädagogisch-Theologisches Institut (pti) weist darauf hin, dass es gute Hinweise und Bausteine für die digitale Arbeit nach wie vor auf der gemeinsamen bundesweiten Seite der Institute gibt. Diese finden Sie hier."
Situation im Evangelischen Kirchenkreis Aachen
Im Evangelischen Kirchenkreis Aachen hat die Kirchengemeinde Baesweiler-Setterich-Siersdorf beschlossen, dass aufgrund der anhaltend hohen Inzidenzzahlen dort Gottesdienste bis auf weiteres nur noch im Internet gestreamt werden. Die Präsenz-Gottesdienste in der Trinitatis-Kirchengemeinde Schleidener Tal entfallen ebenfalls. Auch dort wird der Gottesdienst stattdessen auf YouTube gestreamt.
- YouTube-Kanal der Trinitatis-Kirchengemeinde Schleidener Tal: https://www.youtube.com/channel/UCliqT3iiGebT_JF25TIi9rg
- YouTube-Kanal der Kirchengemeinde Baesweiler-Setterich-Siersdorf: https://www.youtube.com/channel/UCa62l3ADp1gxcActvdanN3A