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Pionierinnen im Pfarramt

Ausstellung vom 15. bis 29. Januar 2017 im Gemeindezentrum Kornelimünster

Die Ausstellung „Pionierinnen im Pfarramt“ wird vom 15. bis 29. Januar 2017 im Gemeindezentrum in Kornelimünster gezeigt. Zur Eröffnung am 15. Januar im Anschluss an den Gottesdienst laden wir herzlich ein.

Seit 2015 ist die Wanderausstellung „Pionierinnen im Pfarramt“ auf dem Weg durch unsere Landeskirche. Im Jahre 2015 war es (erst) 40 Jahre her, dass die letzten Restriktionen für Theologinnen aufgehoben wurden und sie als Pfarrerinnen ihren männlichen Kollegen gleichgestellt wurden. Bis dahin war es ein langer Weg, den die Ausstellung lebendig beleuchtet: In den 1930er Jahren wurden die ersten Vikarinnen eingesegnet.

Während des 2. Weltkriegs übernahm manche studierte Theologin die Aufgaben des zum Militär eingezogenen Pfarrers, 1942 wurde eine besondere Ordination zum Amt der Vikarin eingeführt. Einen Talar durften Frauen erst seit 1952 tragen, vorher gab es für sie keine Amtstracht. Bis 1973 galt der Satz „im Falle der Verheiratung scheidet die Vikarin aus dem Amt aus“ – Vikarinnen und später Pastorinnen hatten also nur die Wahl zwischen Beruf und Zölibat oder der Aufgabe ihres Amtes, um eine Familie zu haben.

Heute sind in unserer Kirche Pfarrerinnen, Superintendentinnen, eine Präses (Annette Kurschus in Westfalen) und Bischöfinnen selbstverständlich. Seit der Dekade „Kirchen in Solidarität mit den Frauen“ von 1988 bis 1998 hat sich unsere Landeskirche Zielvorgaben für den Anteil von Frauen in kirchlichen Gremien gesetzt. In den Presbyterien ist der Anteil von Frauen stark angestiegen – aber unter den Superintendenten und den theologischen Mitgliedern der Landessynode sind Frauen auch heute noch unterrepräsentiert, von den 6 hauptamtlichen Mitgliedern der Kirchenleitung ist Oberkirchenrätin Barbara Rudolph die einzige Frau.

Die Ausstellung ist eine spannende Zeitreise, die den Weg zur Gleichstellung von Frauen im Pfarramt in Bezug setzt zur allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung der damaligen Zeit. Zugänglich ist die Ausstellung dienstags bis freitags und sonntagvormittags sowie während der Gruppenzeiten.

(Auszug aus Gemeindebrief Nr. 193)

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